Wissenswert
- 16 Feb
von Nico Joshat
Keine KommentareVorsicht Falle! Der BAföG-Datenabgleich und die reguläre Rückzahlung des BAföG-Darlehens
Fünf Jahre nach dem Ende der (gesetzlich festgelegten) Förderungshöchstdauer ist das gegebenenfalls als Darlehen gewährte BAföG zurückzuzahlen. Hierfür versendet das dafür zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, aus dem sich u.a. der Tilgungsplan ergibt.
Das BVA erstellt diese Bescheide auf der Grundlage der von den BAföG-Ämtern (Studentenwerke) gemeldeten Zahlen. Hat ein Betroffener in [...]
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