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	<title>Rechtsanwalt Nico Joshat in Nürnberg</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt Nico Joshat aus Nürnberg berät Sie gerne bei Fragen zum BAföG Datenabgleich, Arbeitsrecht und zu anderen rechtlichen Fragestellungen.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 16 Feb 2010 19:17:59 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Vorsicht Falle!  Der BAföG-Datenabgleich und die reguläre Rückzahlung des BAföG-Darlehens</title>
		<description><![CDATA[Fünf Jahre nach dem Ende der (gesetzlich festgelegten) Förderungshöchstdauer ist das gegebenenfalls als Darlehen gewährte BAföG zurückzuzahlen. Hierfür versendet das dafür zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, aus dem sich u.a. der Tilgungsplan ergibt. Das BVA erstellt diese Bescheide auf der Grundlage der von den BAföG-Ämtern (Studentenwerke) gemeldeten Zahlen. Hat ein Betroffener [...]]]></description>
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		<title>Die Berücksichtigung bzw. Anerkennung von Schulden bei der Vermögensfeststellung</title>
		<description><![CDATA[- in Ansehung der Vorgaben an die BAföG-Ämter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - In der Vergangenheit waren die Hürden für die Anerkennung von Schulden durch die Ämter für Ausbildungsförderung so hoch gesetzt (z.B. Geltendmachung der Schulden musste im Bewilligungszeitraum erfolgen/die Vereinbarungen mussten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist, sog. „Fremdvergleich“) dass [...]]]></description>
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		<title>Die Berücksichtigung von PKWs bei der Vermögensanrechnung</title>
		<description><![CDATA[Personenkraftfahrzeuge stellen in der Regel Haushaltsgegenstände dar (Tz. 27.2.5 BAföGVwV). Daraus folgt, dass diese ebenso wie andere Gegenstände nur dann Haushaltsgegenstände &#8211; die nicht auf das Vermögen angerechnet werden &#8211; sein können, wenn sie angemessen sind. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sehen die Ämter für Ausbildungsförderung einen PKW mit einem Verkehrswert von über [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=137</link>
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		<title>Die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen im Rahmen der Vermögensanrechnung</title>
		<description><![CDATA[- in Ansehung der Vorgaben an die BAföG-Ämter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Hat sich ein Auszubildender in der Vergangenheit darauf berufen, dass ihm Vermögen nur treuhänderisch übertragen wurde (Verwaltung von „fremdem“ Vermögen), so wurde ihm bisher das Vermögen förderrechtlich nur dann nicht zugeordnet, wenn das Treuhandverhältnis nach außen erkennbar war. Nach neuerer [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=92</link>
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		<title>Ein paar Anmerkungen zur strafrechtlichen Verfolgungsverjährung  von Betrugsdelikten im Hinblick auf den BAföG-Datenabgleich</title>
		<description><![CDATA[aus 2005 Sind infolge unrichtiger Angaben Leistungen nach dem BAföG bezogen worden, so kommt allein – wenn man nicht von einer Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 58 BAföG ausgeht – eine Strafbarkeit wegen Betruges i.S.d. § 263 StGB in Betracht. Dabei verjährt der einfache Betrug gemäß § 78 Abs.3 Nr.4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=83</link>
			</item>
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		<title>Hinweise zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht</title>
		<description><![CDATA[1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote vor, welche ohne Übergangsfristen zu beachten sind. Dies schafft einerseits für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen Gegebenheiten, arbeitsrechtlichen Maßnahmen und alle arbeitsrechtlichen Verträge den Vorgaben des AGG entsprechen, um [...]]]></description>
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			</item>
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		<title>Die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X</title>
		<description><![CDATA[Wird die Ein-Jahres-Frist des § 45 Abs.4 S. 2 SGB X von der Behörde nicht eingehalten, so scheidet eine Rücknahme von Bescheiden mit Wirkung für die Vergangenheit aus, lediglich eine Rücknahme mit Wirkung für die Zukunft bleibt möglich. Das heißt, dass die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden, betreffend zurückliegende Bewilligungszeiträume ausgeschlossen ist, wenn die Frist versäumt wurde. [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=78</link>
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		<title>Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag</title>
		<description><![CDATA[1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund und solche ohne sachlichen Grund. Sachliche Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrages werden in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG in einem Katalog genannt, der jedoch nicht abschließend ist. Die Voraussetzungen für die [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=75</link>
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		<title>Anmerkungen zur aktuellen Handhabung in Bayern hinsichtlich der Einstellung von Lehramtsanwärtern/ -innen nach Verurteilung wegen BAföG-Betruges</title>
		<description><![CDATA[Die Ableistung des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) ist in keinem Falle einer Verurteilung wegen BAföG-Betruges gefährdet. Grundsätzlich hat der Dienstherr einen Beurteilungsspielraum, ergänzt durch ein Auswahlermessen hinsichtlich der Ernennung von Beamten, wobei insbesondere Eignung, Befähigung und fachliche Leistung maßgebend sind (Art. 12 Abs. 2 BayBG). Liegt jedoch hinsichtlich eines Ausbildungsabschnitts, der zwingend für die Beendigung der Berufsausbildung [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/?p=71</link>
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		<title>Das Sparbuch, der Sparkassenbrief und das liebe BAföG</title>
		<description><![CDATA[Einleitung: Der folgende Aufsatz befasst sich mit der immer wieder anzutreffenden Problematik, dass Dritte Vermögen auf den Namen des/der Auszubildenden anlegen und sich bei der Anrechnung von Vermögen auf die Leistungen nach BAföG schließlich die Frage stellt, wie dieses förderungsrechtlich zu behandeln ist. Bei der Lektüre des Artikels ist Vorsicht geboten, soweit dieser in erster [...]]]></description>
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