<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="0.92">
<channel>
	<title>Rechtsanwalt Nico Joshat in Nürnberg</title>
	<link>http://ra-joshat.de</link>
	<description>Ihr Rechtsanwalt Nico Joshat aus Nürnberg berät Sie gerne bei Fragen zum BAföG Datenabgleich, Arbeitsrecht und zu anderen rechtlichen Fragestellungen.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 28 Oct 2011 11:35:07 +0000</lastBuildDate>
	<docs>http://backend.userland.com/rss092</docs>
	<language>en</language>
	<!-- generator="WordPress/3.0.1" -->

	<item>
		<title>Wissenswertes rund um den BAföG-Datenabgleich und der Verfahrensablauf</title>
		<description><![CDATA[1. Datenabgleich -> möglich durch Änderung des § 45 d Abs. 3 EStG im Jahre 1999 -> Vermögen geschlossen 2. Aufforderung zur Vermögensoffenlegung -> Mitwirkungspflicht gem. § 60 Abs.1 SGB-AT 2.1 Akteneinsicht beim BAföG-Amt -> verschafft einen Überblick über die Sachlage, insbesondere über die Angaben in den eingereichten Unterlagen 2.2 Verschaffung eines Überblicks über das [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/wissenswertes-rund-um-den-bafog-datenabgleich-und-der-verfahrensablauf/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Anrechnung von Versicherungsverträgen auf das Vermögen beim BAföG</title>
		<description><![CDATA[Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen u.ä. sind dem Vermögen im Rahmen des BAföG grundsätzlich anzurechnen. Solche Vermögensposten sind von der Vermögensrechnung jedoch dann freizustellen, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Verwertung ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen (etwa BSG Urt. v. 06.09.2007, B 14/7b AS 66/06 R und erneut [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/anrechnung-von-versicherungsvertraegen-auf-das-vermoegen-bafoeg/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Volle Berücksichtigung von Kfz bei der Vermögensanrechnung</title>
		<description><![CDATA[Nach früherer Rechtslage stellten Kraftfahrzeuge nach Tz. 27.2.5 BAföGVwV regelmäßig Haushaltsgegenstände dar. Daraus folgte, dass diese bei der Vermögensanrechnung gemäß § 27 Abs.2 Ziff. 4 grundsätzlich außer Betracht bleiben konnten. Dies war jedoch schon einige Zeit umstritten. In der Rechtsprechung wurde vielfach ein PKW nicht als Haushaltsgegenstand des Auszubildenden angesehen, etwa mit der Begründung, dass [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/volle-beruecksichtigung-von-kfz-bei-der-vermoegensanrechnung-bafoeg/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Vorsicht Falle!  Der BAföG-Datenabgleich und die reguläre Rückzahlung des BAföG-Darlehens</title>
		<description><![CDATA[Fünf Jahre nach dem Ende der (gesetzlich festgelegten) Förderungshöchstdauer ist das gegebenenfalls als Darlehen gewährte BAföG zurückzuzahlen. Hierfür versendet das dafür zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, aus dem sich u.a. der Tilgungsplan ergibt. Das BVA erstellt diese Bescheide auf der Grundlage der von den BAföG-Ämtern (Studentenwerke) gemeldeten Zahlen. Hat ein Betroffener [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/vorsicht-falle%e2%80%a8-der-bafoeg-datenabgleich-und-die-regulare-ruckzahlung-des-bafog-darlehens/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Die Berücksichtigung bzw. Anerkennung von Schulden bei der Vermögensfeststellung &#8211; BAföG</title>
		<description><![CDATA[- in Ansehung der Vorgaben an die BAföG-Ämter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - In der Vergangenheit waren die Hürden für die Anerkennung von Schulden durch die Ämter für Ausbildungsförderung so hoch gesetzt (z.B. Geltendmachung der Schulden musste im Bewilligungszeitraum erfolgen/die Vereinbarungen mussten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist, sog. „Fremdvergleich“) dass [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/beruecksichtigung-von-schulden-bafoeg-vermoegen-vermoegensfeststellung/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Die Berücksichtigung von PKWs bei der Vermögensanrechnung</title>
		<description><![CDATA[<strong>Achtung, nicht mehr gültig. Näheres hierzu im Artikel.</strong> 
Personenkraftfahrzeuge</strong> stellen in der Regel Haushaltsgegenstände dar (Tz. 27.2.5 BAföGVwV). Daraus folgt, dass diese ebenso wie andere Gegenstände nur dann Haushaltsgegenstände - die nicht auf das Vermögen angerechnet werden - sein können, wenn sie angemessen sind.]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/die-berucksichtigung-von-pkws-bei-der-vermogensanrechnung/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen im Rahmen der Vermögensanrechnung beim BAföG</title>
		<description><![CDATA[- in Ansehung der Vorgaben an die BAföG-Ämter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Hat sich ein Auszubildender in der Vergangenheit darauf berufen, dass ihm Vermögen nur treuhänderisch übertragen wurde (Verwaltung von „fremdem“ Vermögen), so wurde ihm bisher das Vermögen förderrechtlich nur dann nicht zugeordnet, wenn das Treuhandverhältnis nach außen erkennbar war. Nach neuerer [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/die-berucksichtigung-von-treuhandverhaltnissen-im-rahmen-der-vermogensanrechnung/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Ein paar Anmerkungen zur strafrechtlichen Verfolgungsverjährung  von Betrugsdelikten im Hinblick auf den BAföG-Datenabgleich</title>
		<description><![CDATA[aus 2005 Sind infolge unrichtiger Angaben Leistungen nach dem BAföG bezogen worden, so kommt allein – wenn man nicht von einer Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 58 BAföG ausgeht – eine Strafbarkeit wegen Betruges i.S.d. § 263 StGB in Betracht. Dabei verjährt der einfache Betrug gemäß § 78 Abs.3 Nr.4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/ein-paar-anmerkungen-zur-strafrechtlichen-verfolgungsverjahrung-von-betrugsdelikten-im-hinblick-auf-den-bafoeg-datenabgleich/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Hinweise zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht</title>
		<description><![CDATA[1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote vor, welche ohne Übergangsfristen zu beachten sind. Dies schafft einerseits für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen Gegebenheiten, arbeitsrechtlichen Maßnahmen und alle arbeitsrechtlichen Verträge den Vorgaben des AGG entsprechen, um [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/hinweise-zum-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetz-agg-im-arbeitsrecht/</link>
			</item>
	<item>
		<title>Die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X</title>
		<description><![CDATA[Wird die Ein-Jahres-Frist des § 45 Abs.4 S. 2 SGB X von der Behörde nicht eingehalten, so scheidet eine Rücknahme von Bescheiden mit Wirkung für die Vergangenheit aus, lediglich eine Rücknahme mit Wirkung für die Zukunft bleibt möglich. Das heißt, dass die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden, betreffend zurückliegende Bewilligungszeiträume ausgeschlossen ist, wenn die Frist versäumt wurde. [...]]]></description>
		<link>http://ra-joshat.de/die-jahresfrist-des-%c2%a7-45-abs-4-sgb-x/</link>
			</item>
</channel>
</rss>

